AKNÖ-Hochwasserhilfe 2013: Über 57.000 Euro an Betroffene ausbezahlt. Jetzt: Steuertipps für Hochwasseropfer bei der AKNÖ-„Steuerrückholaktion“

AKNÖ-Hochwasserhilfe: Die Arbeiterkammer zog Bilanz bei einer Pressekonferenz in Melk
"Die AKNÖ hat die Soforthilfe innerhalb weniger Tage ausbezahlt", sagte Petra Dworschak (2vl), deren Haus im Bezirk Melk vom Hochwasser schwer betroffen war. Im Bild (vlnr) mit AKNÖ-Direktor Helmut Guth, AKNÖ-Präsident Markus Wieser und AKNÖ-Melk Bezirksstellenleiter Peter Reiter
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AKNÖ-Hochwasserhilfe 2013: Mit Geld und Steuertipps an der Seite der Arbeitnehmer

In Melk präsentierte AKNÖ-Präsident Markus Wieser vor einer Woche die Bilanz der AKNÖ-Hochwasserhilfe 2013. Insgesamt 57.400 Euro an Soforthilfen sind von der AKNÖ an Arbeitnehmer ausbezahlt worden, die im vergangenen Juni vom erneuten Jahr­hundert­hochwasser an der Donau betroffen waren. Ab Februar gibt es weitere Hilfe: Steuertipps für Hochwasseropfer, wie Schadenskosten steuerlich abgesetzt werden können.

„Es war uns wichtig, sofort und unbürokratisch zu helfen“, sagte der neue AKNÖ-Präsident Markus Wieser bei einer Pressekonferenz in Melk. Gemeinsam mit AKNÖ-Direktor Helmut Guth und dem AKNÖ-Bezirksstellenleiter Melk, Peter Reiter, präsentierte er dort vor einer Woche die Bilanz der AKNÖ-Hochwasserhilfe im Vorjahr.

57.400 Euro an Soforthilfen waren dabei von der AKNÖ an Arbeitnehmer in Niederösterreich ausbezahlt worden, die im Juni 2013 vom erneuten Jahrhunderthochwasser an der Donau betroffen waren. „Innerhalb nur einer Woche hatte die Arbeitkammer NÖ ihre Hochwasserhilfe auf die Beine gestellt“, sagte Peter Reiter. Die meisten Anträge auf AKNÖ-Hochwasserhilfe – 54 von 89 – waren im Bezirk Melk gestellt worden, das vom Hochwasser besonders schwer betroffen war.

„Steuerrückholaktion“ der AKNÖ ab Februar: Besondere Hilfe auch für Hochwasseropfer

Weitere Hilfestellung für Hochwasseropfer wird die AKNÖ nun bei ihrer alljährlichen „Steuerrückholaktion“ geben, die im Februar beginnt. Denn verschiedenste Kosten, die durch Hochwasserschäden entstanden sind, lassen sich auch für Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. „Bei der Steuerrückholaktion ab Febaruar in NÖ informieren wir unsere Mitglieder, welche Aufwendungen steuerlich absetzbar sind“, so Markus Wieser. Wichtig ist dabei, die Rechnungen vorlegen zu können.

Hochwasser 2002 war Geburtsstunde für AKNÖ-Soforthilfe und AKNÖ-Steuerrückholaktionen

AKNÖ-Direktor Helmut Guth erinnerte bei der Pressekonferenz in Melk daran, dass das Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 die Geburtsstunde sowohl der AKNÖ-Hochwasserhilfe als auch der alljährlichen AKNÖ-“Steuerrückholaktion“ war. „Unsere Mitarbeiter sind damals in ganz NÖ ausgeschwärmt, um zu erfahren, wie am besten geholfen werden kann“, berichtete Helmut Guth. „Dabei kam heraus, dass zwei Dinge ganz besonders erwartet werden: Einerseits eine rasche, unbürokratische Soforthilfe; andererseits Hilfe und Beratung bei den steuerlichen Angelegenheiten.“

Rund 79 Mio. Euro konnten, so der AKNÖ-Direktor Guth, bei der alljährlichen „Steuerrückholaktion“ der AKNÖ, die es seit dem Hochwasser 2002 gibt, für Arbeitnehmer „zurückgeholt“ werden. Die Hochwasserhilfe der AKNÖ betrug im Jahr 2002 sogar über 1 Mio. Euro.

Gleichstellung bei Entgeltfortzahlung seit 1. Jänner für Arbeiter und Angestellte

Sehr zufrieden zeigte sich der neue AKNÖ-Präsident Markus Wieser auch mit der Gesetzesneuregelung seit 1. Jänner, derzufolge nun auch Arbeiter ein Recht auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie bei Hochwasser nicht zur Arbeit erscheinen können. Bislang galt dies zwingend („unabdingbar“) nur für Angestellte. „Damit wurde eine langjährige Forderung der Arbeitkammer erfüllt“, sagte Wieser. Ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall will die AKNÖ nun aber auch noch für alle freiwilligen Mitarbeiter in Hilfsorganisationen durchsetzen, so Markus Wieser.

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weitere Infos der AKNÖ unter:
www.noe.arbeiterkammer.at

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