Gemeinderat St. Pölten beschließt Klage beim Verfassungsgericht gegen § 66a NÖ Krankenanstaltengesetz. Änderung bei Krankenhausfinanzierung angestrebt

Sitzung Stadtsenat und Gemeinderat St Pölten
Sitzung des Stadtsenats und Gemeinderats im Rathaus St. Pölten am 25. Juni: Gemeinderat beschließt Klage beim Verfassungsgericht gegen § 66a NÖ KAG

Die Landeshauptstadt St. Pölten will Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen, um § 66a des Niederösterreichischen Krankenanstaltengesetzes (NÖ KAG) abzuändern. Die darin festgelegte „Standortvorteilsklausel“ führe zu einer erheblichen, unverhältnismäßigen und nicht gerechtfertigten Mehrbelastung der Stadtgemeinde St. Pölten bei den Beitragszahlungen zur Finanzierung der Krankenanstalten. Diese Ungerechtigkeit solle beseitigt werden, heißt es aus St. Pöltens Rathaus.

Gemeinderat beschloss Einbringung der Klage

Am Montag (25.6.) hat nun der St. Pöltner Gemeinderat Beschluss gefasst und Bürgermeister Matthias Stadler ermächtigt, die Klage einzubringen. Unbeanstandet bleiben soll der reguläre Krankenhausbeitrag, betont die Stadt St. Pölten, den jede Gemeinde nach Einwohnerzahl und Finanzkraft geschlüsselt zu erbringen hat. „Diese Regelung ist nachvollziehbar und gerecht“, so die Stadt.

„Standortvorteilsklausel“ schafft „arge Schieflage“

Einzig die sog. „Standortvorteilsklausel“ bzw. die bestehende Regelung des sog. „Standortbeitrags“ soll mit der Klage zu Fall gebracht werden, die als zusätzlicher, zweiter Finanzierungsmodus im § 66a NÖ KAG enthalten ist. Diesem zufolge haben Stadtgemeinden, in denen ein Krankenhaus vorhanden ist, einen „Standortvorteil“, der von ihnen finanziell als zusätzliche Beitragszahlung abzugelten ist.

Was die Stadt St. Pölten daran als Problem und „arge Schieflage“ sieht, ist die Relation des „Standortbeitrags“: Pro Spitalsbett zahle St. Pölten, heißt es in einer Stellungnahme der Landeshauptstadt, jährlich sieben Mal mehr (7.630 Euro) für den „Standortvorteil“ als etwa Krems (1.132 Euro) und Wiener Neustadt (1.083 Euro).

„Der siebenfach höhere Kostenbeitrag für ein Spitalsbett gegenüber Krems oder Wiener Neustadt kann in keiner Weise schlüssig argumentiert werden“, betont St. Pölten. Dagegen richtet sich nun die Klage vor dem Verfassungsgericht.

Standortvorteil „krass überbewertet“ – Änderung bis 2011 kam nicht zustande

Die gesetzliche Regelung, die seit 2006 besteht, „beruht auf einer Studie zur Berechnung des Standortvorteiles, die aus unserer Sicht den Standortvorteil für St. Pölten sehr krass überbewertet“, sagte St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler. „Uns wurde mehrfach versichert, dass die Regelung bis spätesten 2011 geändert wird und die Ungleichbehandlung damit bereinigt wird. Bis heute ist es zu keiner Änderung gekommen.“

Insgesamt beliefen sich St. Pöltens Beitragszahlungen nach NÖ KAG im Vorjahr auf rund 20,5 Mio. Euro, so die Stadt. Davon 12,4 Mio. Euro als „Krankenhausbeitrag“ und 8,1 Mio. Euro als „Standort(vorteils)beitrag“. Damit habe die Stadt St. Pölten unverhältnismäßig alleine 54 Prozent aller „Standortbeiträge“ niederösterreichischer Krankenhausgemeinden (insgesamt rd. 15 Mio. Euro) zu tragen gehabt. Diese Beiträge würden außerdem jährlich valorisiert und dadurch jährlich steigen.

Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Univ.-Prof. Heinz Mayer

Bereits im Dezember 2011 hatte der Gemeinderat der Stadt St. Pölten beschlossen, ein Rechtsgutachten zum § 66a NÖ KAG beim Verfassungsjuristen Univ.-Prof. Heinz Mayer einzuholen. Es bestätige, inzwischen vorliegend, die Rechtsauffassung der Stadt St. Pölten. „Es gehe um das Steuergeld aller St. Pöltnerinnen und St. Pöltner“ und um „eine gerechte Behandlung aller Bürgerinnen und Bürger St. Pöltens“, erklärte Bürgermeister Matthias Stadler.

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