EU-Regionalförderung 2014-2020 – LR Barbara Schwarz: Mehr Gemeinden in NÖ profitieren, Fördermöglichkeit für Großunternehmen bleibt

NÖ-Landesrätin Barbara Schwarz (Foto NLK)
NÖ-Landesrätin Barbara Schwarz, zuständig auch für EU-Fragen
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Erfolge bei EU-Regionalförderung für Niederösterreich

Die Europäische Kommission hat die neue Regional­förder­gebiets­kulisse 2014-2020 für Öster­reich beschlossen. Es sei gelungen, wichtige EU-Förderregelungen zugunsten von Niederösterreichs Gemeinden und Unternehmen beizubehalten, erklärte NÖ-Landes­rätin Barbara Schwarz.

Das Land NÖ habe durch sein politisches Engagement beigetragen, die befürchtete Verschlechterung bei der Neugestaltung der EU-Regional­förderung 2014-2020 in wichtigen Punkten erfolgreich ab­zu­wenden. Das teilte gestern NÖ-Landesrätin Barbara Schwarz, zuständig in der NÖ-Landes­regierung auch für EU-Fragen, in einer Presseaussendung mit.

Landesregierung NÖ habe sich „vehement“ eingesetzt

Der Beschluss der Europäischen Kommission zur EU-Regi­onal­förder­gebiets­kulisse für Österreich legt die Fördergebiete und das Ausmaß betrieblicher Investitionsförderungen in Gemeinden und Regionen fest. Zwei wesentliche Punkte seien dabei abgewendet worden: die Halbierung des EU-Regionalfördergebiets und die Streichung der Förderung von Großunternehmen, die der Entwurf zur neuen EU-Regionalförderung 2014-2020 vorgesehen habe.

„Diese beiden Absichten waren im vorgesehenen Umfang aus niederösterreichischer Sicht nicht akzep­tabel“, erklärte Landesrätin Barbara Schwarz. Daher habe man sich „vehement dafür eingesetzt, die Europäische Kommission von einer Änderung ihrer Vorschläge zu überzeugen und das Beste für unser Bundesland herauszuholen“.

Mehr NÖ-Gemeinden anspruchsberechtigt

Das sei gelungen. Der Umfang der Regionalfördergebiete in Öster­reich sei jetzt im Beschluss der Europäischen Kommission nicht, wie vorgesehen, um die Hälfte verringert, sondern sogar leicht erhöht worden. Davon „profitiert auch Niederösterreich“. Denn nun können auch in Niederösterreich, so die Landesrätin, sogar „mehr Gemeinden als bisher in den Genuss von Regionalfördergebieten kommen“, das heißt in die EU-Regional­förderung einbezogen werden und von der EU-Regi­onal­för­derung profitieren.

Förderbarkeit von Großunternehmen bleibt

Auch für Großunternehmen habe der Beschluss zur EU-Regi­onal­förderung 2014-2020 nun letztlich wichtige Fördermöglichkeiten beibehalten, darunter vor allem die Förder­barkeit von Erst­inves­titionen. „Dies ist ein wichtiger Punkt“, sagte Barbara Schwarz, „denn damit ist sichergestellt, dass die Leitbetriebe in den Regionen und Gemeinden Nieder­österreichs weiterhin gefördert werden können.“ Denn die Leitbetriebe sicherten wichtige Arbeitsplätze für tausende Arbeitnehmer in NÖ.

Der Beschluss zur Neuregelung der EU-Regionalfördergebiete in NÖ tritt mit 1. Juli in Kraft.

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