AK-NÖ unterstützt Androsch-Bildungsvolksbegehren “Österreich darf nicht sitzen bleiben”

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AK-NÖ Präsident Hermann Haneder im Gemeindeamt Sieghartskirchen - bei der Abgabe seiner Unterstützungserklärung. (Foto: © AKNÖ)

Die AK NÖ unterstützt das von Hannes Androsch initiierte Bildungsvolksbegehren „Österreich darf nicht sitzen bleiben“. Und zwar in allen zwölf Punkten. AK NÖ-Präsident Hermann Haneder unterschrieb am Montag im Gemeindamt Sieghartskirchen im Bezirk Tulln die Unterstützungserklärung. „Ich hoffe, dass mit dem Volksbegehren das Thema Bildung noch intensiver diskutiert wird. Sowohl in der Regierung, als auch in der Gesellschaft“, sagte Haneder.

Soziale Herkunft soll nicht über Bildungsweg entscheiden

Nur mit umfangreichen Reformen lasse sich Österreichs Schulsystem verbessern und zukunftsfähig machen. Die soziale Herkunft dürfe nicht über den Bildungsweg entscheiden, fordert die AK NÖ. Daher müsse verstärkt auf die frühkindliche Erziehung und auf individuelle Förderung Wert gelegt und die Lehrerausbildung verbessert werden, wie es das Bildungsvolksbegehren empfiehlt.

Außerdem sollten, so die AK NÖ weiter, Ganztagesschulen flächendeckend eingeführt werden, die den Schülern auch nach dem Unterricht beim Lernen Unterstützung bieten – statt teurer privater Nachhilfestunden.

Die Bildungstrennung bei Schulkindern im 10. Lebensjahr sei deutlich zu früh. Und sollte durch eine gemeinsame Mittelschule ersetzt werden, wie es das Volksbegehren vorschlägt. Es müsse außerdem, im Interesse besserer Qualifikation von Jugendlichen, mehr Durchlässigkeit zwischen Schule und Ausbildung geben.

weitere Informationen zum Bildungsvolksbegehren unter:
www.nichtsitzenbleiben.at

Zusatzinfo Volksbegehren:
Unterstützungserklärungen fürs Bildungsvolksbegehren können in den Hauptwohnsitz-Gemeindeämtern abgegeben werden – bis 1. Juli 2011. Bis zu diesem Datum geht es zunächst nur um die Unterstützung des „Antrags auf Einleitung des Verfahrens eines Volksbegehrens“. Liegen bis 1. Juli mindestens 8.032 Unterstützungserklärungen vor, kann das Bildungsvolksbegehren beim Innenministerium beantragt und dann durchgeführt werden. Eine Unterstützungserklärung aus der jetzigen Antragsphase zählt dann automatisch auch als Stimme im Volksbegehren.